Unsere Strukturen und Arbeitsformen

Youth Alive Deutschland besteht auf der Bundes-, Regional- und Distriktebene, sowie in den Gemeinden Vorort.

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Die Youth Alive Bundesleitung besteht aus der geschäftsführenden Bundesleitung (Bundesleiter, stellvertretender Bundesleiter, Kassierer und Schriftführer) und den Regionalleitern.

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Jede Region gibt sich eine Regionalleitung. Diese besteht mindestens aus dem Regionalleiter, dem Kassier und dem Schriftführer, dasselbe geschieht auf der Distriktebene, falls vorhanden. Die Stimmen und Anliegen der einzelnen Youth Alive Jugendleiter finden auf Distrikt- und Regionalebene Gehör und gelangen über ihre Leitung an die Youth Alive Bundesleitung.

Die Youth Alive Bundesleitung trifft sich mindestens einmal im Jahr für Tagungen.

Das oberstes Organ von Youth Alive Deutschland ist die Youth Alive Vollversammlung. Zur Youth Alive Vollversammlung entsenden die Mitglieder (Youth Alive Regionen und andere bundesweit tätige Gruppen und Werke) ihre Delegierten.
Die Anzahl der stimmberechtigten Delegierten pro Region ergibt sich aus 1/10 der aktiven Youth Alive Gruppen in der jeweiligen Region. Werte nach dem Komma werden auf- bzw. abgerundet. Jede Region ist mindestens mit einem Delegierten stimmberechtigt. Die Youth Alive Regionen ermitteln hierzu mindestens alle 2 Jahre nach Aufforderung der geschäftsführenden Youth Alive Bundesleitung die Anzahl ihrer aktiven Youth Alive Gruppen.

Die anderen Gruppen und Werke sind mit jeweils einem Delegierten stimmberechtigt.

Die Mitglieder der geschäftsführenden Youth Alive Bundesleitung sind ebenfalls stimmberechtigt.

Die Youth Alive Vollversammlung trifft mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einladung wird allen Mitgliedern mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung zugestellt. Aufgabe der Youth Alive Vollversammlung sind insbesondere:

  • Festlegung der jeweils vorrangigen Aufgaben von Youth Alive Deutschland
  • Wahl der geschäftsführenden Youth Alive Bundesleitung (Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre)
  • Aufnahme neuer Mitglieder und erforderlichenfalls Beschluss über Ausschluss von Mitgliedern
  • Aufsicht über die Arbeit der Youth Alive Bundesleitung und Entlastung hinsichtlich der wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge (derzeit gibt es keine festgelegten Mitgliedsbeiträge)

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